Recht auf Auskunft

Personen dürfen Auskunft über ihre personenbezogenen Daten verlangen, die vom RK-KV oder der RK-RO verarbeitet werden.

Von der Datenschutz-Verantwortlichen Person der GS SRK empfohlenes Vorgehen:

  • Die Person muss ein Formular ausfüllen (siehe Vorlage unten).
  • Das Formular muss entweder vor Ort ausgefüllt und den Mitarbeitenden des RK-KV/RK-RO übergeben oder per Einschreiben eingesandt werden.
  • Verbindliche Beilage des Formulars ist eine Ausweiskopie/Passkopie.
  • Der RK-KV/RK-RO nutzt als Antwortschreiben auf solche Anfragen die angegebene Vorlage (siehe unten).

Wenn ein schriftlich formuliertes Auskunftsbegehren vorliegt, kann sich der RK-KV/RK-RO an den Gönnerservice der GS SRK unter donate@redcross.ch wenden. Der Gönnerservice erstellt in Folge aus OM das entsprechende Dokument (PDF) und schickt es dem RK-KV/RK-RO per E-Mail zu. Der RK-KV/RK-RO kümmert sich um die Beantwortung der Anfrage.

KB_Auskunftsbegehren_Vorlage_de.docx

KB_Antwortschreiben_Auskunftsbegehren_Vorlage_de.docx


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