Recht auf Auskunft
Von der Datenschutz-Verantwortlichen Person der GS SRK empfohlenes Vorgehen:
- Die Person muss ein Formular ausfüllen (siehe Vorlage unten).
- Das Formular muss entweder vor Ort ausgefüllt und den Mitarbeitenden des RK-KV/RK-RO übergeben oder per Einschreiben eingesandt werden.
- Verbindliche Beilage des Formulars ist eine Ausweiskopie/Passkopie.
- Der RK-KV/RK-RO nutzt als Antwortschreiben auf solche Anfragen die angegebene Vorlage (siehe unten).
Wenn ein schriftlich formuliertes Auskunftsbegehren vorliegt, kann sich der RK-KV/RK-RO an den Gönnerservice der GS SRK unter donate@redcross.ch wenden. Der Gönnerservice erstellt in Folge aus OM das entsprechende Dokument (PDF) und schickt es dem RK-KV/RK-RO per E-Mail zu. Der RK-KV/RK-RO kümmert sich um die Beantwortung der Anfrage.